Ihre Vorteile bei AU-PAIR24
Versicherungsschutz unabhängig vom Au-pair Status
Vorsicht: Manche Versicherungen lehnen trotz bestehender Versicherung Erstattungen ab, wenn das Au-pair zum Zeitpunkt des Schadens keinen gültigen Au-pair Status in Deutschland hat. Das kann Ihnen bei uns nicht passieren: Denn der Versicherungsschutz unserer Produkte ist nicht an den Au-pair Status geknüpft.
Behandlungen von Vorerkrankungen mitversichert
Während des Aufenthaltes in Deutschland besteht Versicherungsschutz für die akute Heilbehandlung neu aufgetretener Erkrankungen. Wir versichern darüber hinaus unvorhersehbare Behandlungen, die auf bereits vor Versicherungsbeginn bestehende Erkrankungen (Vorerkrankungen) zurückzuführen sind, soweit bei Vertragsabschluss der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist. Sonderregelungen gelten lediglich für TBC- und Tumorerkrankungen sowie HIV- Infektionen und chronische Nierenerkrankungen.
Echte Au-pair Haftpflichtversicherung
Vorsicht: Einige Anbieter von Reiseversicherungen nennen ihr Produkt Au-pair Versicherung, obwohl kein Schutz für Au-pair Tätigkeiten besteht. Unsere Haftpflichtversicherung umfasst die Privathaftpflicht des Au-pairs und eine Berufshaftpflicht für Au-pair Tätigkeiten.
Vom Au-pair verschuldete Verletzungen sind mitversichert
Neben dem normalen Schutz bieten wir Ihnen eine wichtige zusätzliche Absicherung: vom Au-pair verursachte Personenschäden an Ihnen, Ihren Kindern und anderen im Haushalt lebenden Personen sind bis zur Höchstsumme mitversichert.
Taggenaue Kündigung bei Au-pair- und Gastfamilienwechsel
Unsere Au-pair Versicherung rechnet monatlich ab. Kommt es zu einem Au-pair- oder Gastfamilienwechsel, rechnen wir auch taggenau ab. Sie zahlen nur für den tatsächlichen Versicherungszeitraum und müssen keinen vollen Monat versichern. Die Rückerstattung erfolgt ab einem Rückzahlungsbetrag von 10 €. Für die Rückerstattung fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Hin- und Rückreise mitversichert
Heutzutage reisen viele Au-pairs aus Kostengründen mit dem Bus nach Deutschland ein. Die Fahrt dauert oft lange und geht durch eine Vielzahl von Ländern. Für die Durchreiseländer bestand in der Vergangenheit meist kein Versicherungsschutz, da die Versicherung aus dem Heimatland nicht mehr galt und die Au-pair Versicherung erst ab Einreise nach Deutschland begann.
Für einen besseren Schutz der Au-pairs haben wir den Versicherungsschutz erweitert. Bei einer ordnungsgemäßen Versicherungsanmeldung Ihres Au-pairs sind Hin- und Rückreise mitversichert. Der Versicherungsschutz beginnt an dem Tag, an dem Ihr Au-pair das Heimatland verlässt. Für die Rückreise gilt: Schutz besteht bis zur Wiedereinreise ins Heimatland. Diese zusätzliche Absicherung gilt für alle Hin- und Rückreisen auf direktem Wege, die nicht länger als zwei Tage dauern.


