Au-pair Versicherung leicht gemacht
Voraussetzungen für die Au-pair Versicherung
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die nicht älter als 29 Jahre sind und sich vorübergehend im Geltungsbereich aufhalten, können nach den Produktvarianten AU-PAIR24 M, L und Z versichert werden. Die Versicherung kann bis zu einem Monat nach Einreise oder Umvermittlung in Ihre Familie abgeschlossen werden.
Geltungsbereich ist das Gebiet der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) einschließlich der Schweiz. Für einen nachweisbar maximal sechswöchigen Aufenthalt besteht weltweiter Versicherungsschutz.
So kommen Sie zu Ihrer Au-pair Versicherung
Anmeldung über die Au-pair Agentur
Die Anmeldung zu dieser Versicherung erfolgt über Ihre Au-pair Agentur. Sobald feststeht, welches Au-pair in Ihre Familie kommen wird, teilt uns die Agentur die für die Versicherung notwendigen Daten mit. Wir schicken Ihnen dann eine Versicherungsbestätigung mit dem ungefähren Einreisedatum zur Vorlage bei Ämtern und Behörden. Wenn wir von Ihnen oder Ihrer Au-pair Agentur nichts anderes hören, beginnt die Versicherung und die Prämienzahlung zu diesem Datum.
Ändert sich das Einreisdatum, teilen Sie uns dies bitte mit. Weicht das tatsächliche Einreisedatum nur um wenige Tage vom ursprünglich geplanten Einreistermin ab, genügt ein Anruf oder ein kurze E-Mail. Erfolgt die Mitteilung mehr als 14 Tage nach dem ursprünglichen geplanten Einreisedatum, benötigen wir einen Einreisenachweis (Passkopie, Ticket oder Bestätigung der Au-pair Agentur).
Online Abschluss über www.au-pair24.de
Sie können AU-PAIR24 unkompliziert online abschließen und erhalten dann sofort Ihre Versicherungsbestätigung. Bitte geben Sie bei der Anmeldung den Namen Ihrer Au-pair Agentur an, damit wir den Vertrag richtig zuordnen können.
Alle wichtigen Unterlagen auf einen Blick
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie folgende Unterlagen:
- eine Versicherungsbestätigung als Nachweis der Versicherung bei Ämtern und Behörden
- eine Versichertenkarte für Ihr Au-pair
- ein Ärzte-Info-Ticket für die direkte Abrechnung mit dem Arzt
Ab wann gilt die Versicherung?
Die Versicherung beginnt ab dem Tag der Einreise, bei einer Umvermittlung ab dem Tag des Gastfamilienwechsels. Der Versicherungsschutz beginnt zum selben Datum, jedoch frühestens am Tag nach Eingang des Antrages in unserem Büro (00.00 Uhr). Erfolgt die Einreise auf dem direkten Wege, besteht Versicherungsschutz auch in allen Ländern, über die die Einreise in den Geltungsbereich erfolgt. Diese zusätzliche Absicherung gilt für alle Hinreisen, die nicht länger als zwei Tage dauern.
Wann endet die Versicherung?
Die Versicherung endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz endet zum selben Datum, spätestens mit Beendigung des Aufenthaltes im Geltungsbereich. Erfolgt die Rückreise während der Versicherungsdauer und auf direktem Wege, besteht in den Ländern, über die die Rückreise ins Heimatland erfolgt, ebenfalls Versicherungsschutz. Diese zusätzliche Absicherung gilt für alle Rückreisen, die nicht länger als zwei Tage dauern.


