Leistungsausschlüsse klipp und klar

Grundsätzlich kein Versicherungsschutz besteht für Schäden,

  • die vorsätzlich durch die versicherte Person herbeigeführt wurden;
  • die die versicherte Person durch oder während der vorsätzlichen Ausführung einer Straftat oder des vorsätzlichen Versuchs einer Straftat verursacht.

In der Krankenversicherung besteht keine Leistungspflicht für:

  • Krankheiten oder Unfallfolgen, deren Behandlung im Ausland alleiniger Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise war.
  • Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten.
  • Behandlungen wegen bereits bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehender TBC- und Tumorerkrankungen und für Behandlungen wegen HIV-Infektionen (AIDS) und chronischer Nierenerkrankungen.
  • Psychotherapie, Psychoanalyse und Hypnose.
  • Gebisssanierungen, umfangreiche Zahnsanierungen und die Behandlung von unterversorgten oder tief frakturierten Zähnen.
  • Prophylaktische Zahnbehandlung einschließlich der Entfernung von Zahnbelägen. Zahnersatz einschließlich Kronen, Inlays und Onlays, mit Ausnahme der unter Leistungen im Detail genannten Leistungen.
  • Kieferorthopädie.
  • Hilfsmittel (z. B. Brillen, Einlagen, Bandagen, Bruchbänder), mit Ausnahme der unter Leistungen im Detail genannten Leistungen.
  • Bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehende Schwangerschaften.
  • Kosten, die durch die Behandlung eines Neugeborenen entstehen.
  • Vorsorgeuntersuchungen (Check-ups) und Kontrolluntersuchungen.
  • Untersuchungen zur Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung.
  • Behandlungen wegen Akne und Haarausfalls sowie für Maßnahmen zur Muttermal- und Warzenentfernung.
  • Untersuchung und Behandlung wegen Fehlsichtigkeit inklusive Sehstärkenbestimmung.
  • Aufwendungen für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung.
  • Kosmetische Behandlungen.
  • Bescheinigungen und Gutachten.
  • Behandlung durch Gasteltern. Sachkosten werden erstattet.
  • Kosten einer Doppelbehandlung aufgrund der gleichen Erkrankung.

Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Leistungsausschlüsse der Unfallversicherung:

  • Unfälle, die auf Trunkenheit oder Drogenkonsum beruhen.
  • Keine Unfälle sind Krankheiten und Abnutzungserscheinungen, z. B. Rückenleiden durch ständiges Sitzen, Schlaganfälle oder Herzinfarkt.

Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den Unfall-Versicherungsbedingungen.

Leistungsausschlüsse der Haftpflichtversicherung:

  • Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die an geliehenen, verpachteten und gemieteten Sachen entstehen.
  • Schäden am beweglichen Eigentum der Gastfamilie sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht werden, sind nicht versichert. Darunter fallen sowohl Personen- als auch Sachschäden.

Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den Haftpflicht-Versicherungsbedingungen.

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