Versicherung nach dem Au-pair Aufenthalt
Für Studium, Sprachkurs, Ausbildung oder Freiwilligendienst
Dein Au-pair-Jahr endet – was passiert jetzt?
Dein Au-pair-Jahr in Deutschland endet – und du möchtest bleiben? Viele Au-pairs stellen sich genau diese Fragen: Wie kann ich nach dem Au-pair in Deutschland bleiben? Welche Versicherung brauche ich für Studium, Sprachkurs oder Ausbildung? Und was muss ich jetzt beachten?
Hier findest du alle wichtigen Informationen rund um deinen Aufenthalt nach dem Au-pair – inklusive passender Anschlussversicherung, Visum-Anforderungen und konkreter Lösungen für deinen nächsten Schritt in Deutschland.
Au-pair-Visum abgelaufen – wie du in Deutschland bleiben kannst
Das Au-pair-Visum ist in der Regel auf 12 Monate begrenzt und lässt sich nicht direkt verlängern.
Wer in Deutschland bleiben möchte, muss den Aufenthaltszweck ändern und einen neuen Aufenthaltstitel beantragen – etwa für Studium, Ausbildung oder einen Sprachkurs.
Was planst du nach deinem Au-pair-Jahr?
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Für jede Station nach deinem Au-pair-Jahr die richtige Absicherung
Deine Versicherungsoptionen im Überblick
Ob FSJ, Sprachkurs, Ausbildung oder Studium – hier findest du zu jeder Station die passenden Voraussetzungen und die dazu passende Versicherungslösung auf einen Blick.
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Während eines FSJ bist du in vielen Fällen über den Träger gesetzlich versichert. Falls nicht – oder für Zeiten vor und nach dem Freiwilligen Sozialen Jahr – ist Provisit Educare24 die passende Lösung.
Voraussetzungen: Zusage einer anerkannten Organisation, Versicherungsnachweis für die gesamte Dauer.
Ausbildung nach dem Au-pair-Jahr
Wichtig ist die Zeit zwischen dem Ende deines Au-pair-Aufenthalts und dem Beginn deiner Ausbildung. Für diese Übergangsphase benötigst du häufig eine separate Krankenversicherung (Provisit Educare24). Mit Beginn deiner Ausbildung wirst du in der Regel sozialversicherungspflichtig beschäftigt (TK).
Voraussetzungen: Ausbildungsvertrag, Grundkenntnisse Deutsch, lückenloser Versicherungsnachweis.
Sprachkurs
Während eines Sprachkurses giltst du noch nicht als Student und kannst nicht in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden. Du brauchst eine private, visumkonforme Versicherung speziell für Sprachschüler.
Voraussetzungen: Anmeldung bei einer Sprachschule, Versicherungsnachweis vor Visumantrag.
Studium nach dem Au-pair-Jahr
Für internationale Studierende unter 30 Jahren ist die gesetzliche Krankenversicherung der Techniker Krankenkasse die bevorzugte Lösung. Ab 30 Jahren (oder ab 28 Jahren, wenn das Studium länger als zwei Jahre dauert) lohnt sich Provisit Study Secure – bessere Leistungen, langfristiger Schutz für bis zu 5 Jahre.
Voraussetzungen: Hochschulzulassung, Sprachnachweis, Lebensunterhaltssicherung, anerkannte Krankenversicherung.
Die für dich passende Lösung ermittelst du bei der German Student Insurance: