Fragen & Antworten

Manchmal läuft nicht alles so wie eigentlich geplant. Das gilt auch, wenn man ein Au-pair aus dem Ausland bekommt. Damit Sie sich in diesen Situationen besser orientieren können, haben wir hier die häufigsten Fragen, die uns gestellt werden, zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

  • Allgemeine Fragen

    Hier finden Sie allgemeine Fragen zu AU-PAIR24.

    • Welche Pflichten haben wir als Gasteltern?

      Die Bundesagentur für Arbeit hat ein Merkblatt mit Richtlinien herausgegeben. Wichtige Punkte darin sind besipielsweise:

      ein eigenes Zimmer für das Au-pair, die Teilnahme am Familienleben sowie der Abschluss eines Au-pair-Vertrages und einer Au-pair-Versicherung durch die Gastfamilie. Näheres dazu finden Sie unter Informationen für Gastfamilien .

    • Das Einreisedatum des Au-pairs steht noch nicht fest, kann ich die Versicherung trotzdem abschließen?

      Steht das genaue Einreisedatum Ihres Au-pairs noch nicht fest, können Sie die Versicherung zunächst mit einem voraussichtlichen Einreisedatum beantragen. Sie erhalten dann eine Versicherungsbestätigung mit diesem Datum. Sobald Sie den genauen Einreisetag kennen, teilen Sie uns diesen mit. Sie erhalten dann die vollständigen Unterlagen. Vor dem geplanten Einreisetag genügt eine E-Mail. Erfolgt die Mitteilung nach dem ursprünglich geplanten Einreisedatum, benötigen wir einen Einreisenachweis (Passkopie oder Ticket).

    • Ist es möglich, die Versicherung zu stornieren, falls das Au-pair kein Visum bekommt?

      Ja, es ist möglich, die Versicherung zu stornieren. Bitte senden Sie uns dazu den Visumsablehnungsbescheid per E-Mail oder Fax zu.

    • Wir bekommen ein Au-pair aus einer anderen Familie, kann ich die Versicherung übernehmen?

      Die Übernahme eines bestehenden Vertrags ist nicht möglich. Die Gastfamilie schließt einen neuen Vertrag für das Au-pair ab. Versicherungsbeginn ist der erste Tag in der neuen Gastfamilie.

    • Kann ich die Versicherung kündigen?

      Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reist das Au-pair vorzeitig ab, teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt, um taggenau zum Kündigungseingang abzurechnen. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Beiträge. Besteht ein Lastschriftverfahren, wird dieses gestoppt. Ergibt sich ein Guthaben, bekommen Sie dieses umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen.

      T +49 2247 9194-983
      Mo - Fr: 08.00 bis 18.00 Uhr

      Gerne können Sie Ihre Kündigung auch per Brief, Fax oder E-Mail senden .

    • Sind Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen mitversichert?

      Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen sind bei AU-PAIR24 nicht mitversichert.

    • Ist das Au-pair auch auf der Hin- und Rückreise versichert?

      Bei einer ordnungsgemäßen Versicherungsanmeldung des Au-pairs sind Hin- und Rückreise mitversichert, solange das Au-pair sich nicht im Heimatland aufhält.

      Für die Hinreise gilt: Der Versicherungsschutz beginnt an dem Tag, an dem das Au-pair das Heimatland verlässt, ab Grenzüberschreitung. Erfolgt die Einreise auf dem direkten Wege, besteht Versicherungsschutz auch in allen Ländern, über die die Einreise in den Geltungsbereich erfolgt. Diese zusätzliche Absicherung gilt für alle Hinreisen, die nicht länger als 2 Tage dauern.

      Für die Rückreise gilt: Schutz besteht bis zur Wiedereinreise ins Heimatland. Erfolgt die Rückreise während der Versicherungsdauer und auf direktem Wege, besteht in den Ländern, über die die Rückreise ins Heimatland erfolgt, ebenfalls Versicherungsschutz. Diese zusätzliche Absicherung gilt für alle Rückreisen, die nicht länger als 2 Tage dauern.

    • Wir möchten helfen und Gastfamilie für ein ukrainisches Au-pair sein. Wie gehen wir am besten vor?

      Das Auswärtige Amt vereinfacht die Visumsvergabe für ukrainische Au-pairs. Aktuell dürfen Au-pairs ihr Visum ausnahmsweise in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen, auch wenn sie bereits eingereist sind. Wenn Sie ein Au-pair aus der Ukraine aufnehmen wollen und noch keinen Kontakt zu einer Au-pair-Agentur haben, finden Sie hier eine Au-pair-Agentur in Ihrer Nähe: www.au-pair-agenturen.de.

  • Fragen zum Coronavirus – Ich bin noch nicht ausgereist

    Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Coronavirus.

    • Ich kann/möchte meine Reise aufgrund des Coronavirus nicht antreten. Ist eine Stornierung der Versicherung möglich?

      Eine Stornierung der Versicherung ist vor Versicherungsbeginn jederzeit möglich. Möchten Sie aufgrund der aktuellen Krankheitswelle den Reisezeitraum ändern, ist eine Verschiebung möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

    • Ich habe Flüge und Unterkünfte in meinem Reiseland gebucht, die ich nicht stornieren kann. Übernimmt meine AU-PAIR24-Versicherung die Kosten?

      Nein, Reisekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Wir empfehlen: Wenden Sie sich an Ihr Hotel oder Ihre Fluggesellschaft, um zu klären, ob eine Kulanzregelung (Umbuchung oder Stornierung) möglich ist.

  • Fragen zum Coronavirus – Ich bin bereits ausgereist

    Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Coronavirus.

    • Ist eine Ansteckung mit dem Coronavirus versichert?

      Fieber, Husten, Anzeichen einer Corona-Infektion? Sie können beruhigt sein. Angst vor hohen Arztkosten müssen Sie mit dem Versicherungsschutz von AU-PAIR24 nicht haben. Die medizinisch notwendige Heilbehandlung der Coronavirus-Infektion ist versichert. Außerdem beinhaltet AU-PAIR24 bis zu 90 Tage Nachleistung für Behandlungskosten, sollten Sie aufgrund der Infektion gezwungen sein, länger im Ausland zu bleiben.

    • Zahlt die Versicherung, wenn das Au-pair bei der Einreise positiv auf Corona getestet wird?

      Bei AU-PAIR24-Versicherten besteht bei einer unerwarteten COVID-19-Erkrankung Versicherungsschutz für die medizinischen Behandlungskosten – auch wenn diese unmittelbar nach Einreise akut auftritt.

      Quarantänekosten sind in der Krankenversicherung nicht versichert, da es sich nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung handelt. Wir empfehlen dringend, vor Antritt der Reise einen COVID-19-Test durchführen zu lassen. So schützen Sie sich und Ihre Familie vor Ansteckung und erweiterten Quarantänemaßnahmen.

    • Werden Impfungen gegen Covid-19 von der Auslandsversicherung übernommen?

      Im Rahmen der Reiseversicherung ist die COVID-19-Impfung nicht mitversichert.

      In Deutschland wird die Kostenübernahme für die COVID-19-Impfung über den Bund und die Länder geregelt. Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt zu wenden um, die Möglichkeit einer Impfung sowie deren Kostenübernahme abzuklären.

      Bitte bedenken Sie, dass zur Voraussetzung der Impfung der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland sein muss.

    • Werden Quarantänekosten von der Auslandskrankenversicherung übernommen?

      Quarantänekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Oft wird die Quarantäne als vorsorgliche Schutzmaßnahme verordnet. Hierbei handelt es sich nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Wenn Sie während der Quarantäne an dem Coronavirus erkranken, ist die Behandlung selbstverständlich versichert.

    • Werden die Kosten eines Corona-Tests von AU-PAIR24 übernommen?

      Die Kosten eines Corona-Tests werden übernommen, sofern eine entsprechende Symptomatik besteht und er vom Arzt angeordnet ist. Handelt es sich bei dem Test allerdings lediglich um eine präventive Maßnahme, z. B. zur Erfüllung einer geforderten Ein- oder Ausreisebestimmung oder für einen Gesundheitsnachweis für Schule, Hochschule oder Arbeitgeber etc., so müssen Sie die Kosten selbst tragen.

    • Besteht weiterhin Versicherungsschutz, auch wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat?

      Ja, die Auslandskrankenversicherung von AU-PAIR24 schützt Sie sowohl bei Reisen in Ländern, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, als auch im Krankheitsfall im Zusammenhang mit einer Pandemie.

    • Besteht weiterhin Versicherungsschutz, auch wenn Corona eine Pandemie ist?

      Ja, AU-PAIR24 bietet sowohl Versicherungsschutz bei Pandemien als auch bei Reisen in Ländern, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.

    • Meine Regierung empfiehlt die Rückreise in mein Heimatland. Werden Reisekosten von der Versicherung übernommen?

      Nein, Reisekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Wir empfehlen: Wenden Sie sich an Ihr Reiseunternehmen, um zu klären, ob beispielsweise die Fluggesellschaft Ihnen mit einer Kulanzregelung (kostenlose Umbuchung oder Abbruch Ihrer Reise) entgegenkommt.

    • Ich reise vorzeitig aufgrund des Coronavirus in mein Heimatland zurück. Besteht weiterhin Schutz durch AU-PAIR24?

      Grundsätzlich besteht für eine gewisse Dauer auch Versicherungsschutz bei Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes. Da Sie aufgrund der Entwicklung des COVID-19 nicht abschätzen können, wie lange Ihr Heimatlandaufenthalt dauern wird, empfehlen wir Ihnen, direkt nach Einreise ins Heimatland die AU-PAIR24-Versicherung zu kündigen. Teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt, um taggenau abzurechnen. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Beiträge.

      Tipp: Bitte wenden Sie sich an Ihre letzte Versicherung im Heimatland, um diese umgehend wieder zu aktivieren.

      Wenn Sie Ihre Reisepläne wieder aufgreifen, schließen Sie gerne wieder eine neue AU-PAIR24-Versicherung ab

    • Wenn ich mich auf dem Rückweg nach Hause infiziere, sind meine Kosten in meinem Heimatland gedeckt?

      Mit Einreise in Ihr Heimatland endet der Versicherungsschutz von AU-PAIR24. Bitte wenden Sie sich an Ihre letzte Versicherung im Heimatland, um diese umgehend wieder zu aktivieren.

    • Wünschen Sie weitere Informationen zum Coronavirus?

      Das Robert Koch Institut stellt Ihnen wichtige Informationen über die aktuelle Coronavirus-Entwicklung zur Verfügung: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html.

  • Fragen zum Vertragsabschluss

    Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Vertragsabschluss.

    • Wie kann ich die Versicherung abschließen?

      Sie können AU-PAIR24 direkt online abschließen. Wünschen Sie dies nicht, halten wir auch einen am Computer ausfüllbaren PDF-Antrag für Sie bereit.

    • Welche Unterlagen erhalte ich?

      Sie erhalten umgehend nach Abschluss Ihre Versicherungsbestätigung sowie die Verbraucherinformationen und das Ärzte-Info-Ticket per E-Mail. Außerdem schicken wir Ihnen innerhalb weniger Tage eine Versichertenkarte für Ihr Au-pair.

    • Ich habe die Unterlagen per E-Mail nicht erhalten. Woran kann das liegen?

      Nach Abschluss erhalten Sie umgehend Ihre Versicherungsbestätigung sowie die Verbraucherinformationen und das Ärzte-Info-Ticket per E-Mail. Wenn Sie keine E-Mail erhalten haben, überprüfen Sie bitte die angegebene E-Mail-Adresse und schauen in dem SPAM-Ordner nach, ob die E-Mail irrtümlich dort eingegangen ist.

    • Sind meine Daten sicher?

      Der Online-Abschluss erfolgt über eine sichere Verbindung. Wir nutzen Ihre Daten nur zur Erfüllung des Versicherungsvertrages. Mehr dazu erfahren Sie in der Rubrik Datenschutz.

  • Fragen zu bestehenden Verträgen und Vertragsänderungen

    Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu bestehenden Verträgen.

    • Das Einreisedatum des Au-pairs verschiebt sich. Kann ich den Versicherungszeitraum ändern?

      Änderungen können innerhalb von 3 Monaten nach dem ursprünglichen Vertragsbeginn vorgenommen werden. Vor dem beabsichtigten Einreisetag genügt eine E-Mail. Wenn Sie den Versicherungszeitraum erst nach dem ursprünglich geplanten Einreisedatum ändern, benötigen wir einen Einreisenachweis (Passkopie oder Flug-/Bahnticket).

    • Der Aufenthalt des Au-pairs wird verlängert, kann ich die Versicherung verlängern?

      Au-pair-Aufenthalte sind in der Regel auf ein Jahr beschränkt. Deswegen beträgt die Höchstversicherungsdauer dieser Versicherung zunächst ein Jahr. Verlängert sich der Aufenthalt im Gastland über die beantragte Dauer hinaus, können Sie die Verlängerung vor Ablauf der bestehenden Versicherung telefonisch beantragen:

      T +49 2247 9194-983
      Mo - Fr: 08.00 bis 18.00 Uhr

      Alternativ dazu können Sie uns auch einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail senden .

      Bei Annahme des Verlängerungswunsches durch den Versicherer besteht Versicherungsschutz nur für die Versicherungsfälle, die nach dem Antrag auf Verlängerung neu eingetreten sind. Ferner besteht bei einer Verlängerung keine Leistungspflicht für bestehende und bekannte Krankheiten, Beschwerden sowie bestehende Schwangerschaften und deren Folgen. Entsprechendes gilt für den Fall einer Umvermittlung.

    • Das Au-pair reist vorzeitig ab, kann ich die Versicherung kündigen?

      Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reist das Au-pair vorzeitig ab, teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt, um taggenau zum Kündigungseingang abzurechnen. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Beiträge. Besteht ein Lastschriftverfahren, wird dieses gestoppt. Ergibt sich ein Guthaben, bekommen Sie dieses umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen.

      T +49 2247 9194-983
      Mo - Fr: 08.00 bis 18.00 Uhr

      Gerne können Sie Ihre Kündigung auch per Brief, Fax oder E-Mail senden .

    • Das Au-pair macht Urlaub, ist es trotzdem versichert?

      Geltungsbereich ist das Gebiet der Europäischen Union (EU) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt. Für Auslandsreisen des Au-pairs besteht außerdem bis zu 6 Wochen weltweiter Versicherungsschutz.

    • Das Au-pair kommt in eine andere Gastfamilie, kann ich den Vertrag kündigen?

      Wenn das Au-pair in eine andere Gastfamilie weiter vermittelt wird, kann die neue Gastfamilie einen Anschlussvertrag für die Au-pair-Versicherung abschließen. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall das Datum des Gastfamilienwechsels mit. Wir heben den bestehenden Vertrag auf (siehe „Das Au-pair reist vorzeitig ab“).

    • Wie kann ich eine Veränderung einfach und schnell mitteilen?

      Unser Online-Service steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Sie können mit unseren Online-Formularen das Einreisedatum nachtragen, eine Vertragsverlängerung beantragen, die Versicherung vorzeitig beenden, einen Au-pair-Wechsel bekannt geben oder Ihre Bank- und Adressangaben ändern.

      Bitte wechseln Sie zu unserem Secure Server,
      um Ihre Änderung online abzuschicken.

  • Fragen zu Zahlungen

    Die häufigsten Fragen zu Zahlungen haben wir in dieser Kategorie aufgeführt.

    • Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es bei AU-PAIR24?

      Der Beitrag für diese Versicherung ist bei Abschluss für die gesamte Versicherungsdauer zu zahlen. Sie können zwischen folgenden Zahlungsmöglichkeiten wählen:


      • a) Kreditkarte: MasterCard, VISA, AMERICAN EXPRESS, JCB, Bancontact, Diners Club, DISCOVER, maestro
        MasterCardVISAAMERICAN EXPRESSJCBBancontactDiners ClubDISCOVERmaestro
      • b) Online-Banking: Sofort., eps, giropay, iDEAL
        Sofort.epsgiropayiDEAL
      • c) Online-Bezahlsystem: PayPal, ALIPAY, Apple Pay
        PayPalALIPAYApple Pay
      • d) SEPA-Lastschriftverfahren
        SEPA

      Der Beitrag richtet sich nach der Dauer der Reise. Reisen Sie früher zurück als erwartet, reicht ein Anruf oder eine E-Mail, um taggenau abzurechnen. Sie zahlen nur für den tatsächlichen Versicherungszeitraum. Für die Erstattung fallen keine Verwaltungsgebühren an.

      Bei Ländern aus dem Euroraum:
      Bei einer über einen Monat hinausgehenden Versicherungsdauer können Sie die Versicherung auch monatlich per SEPA-Lastschriftverfahren zahlen. Die erste Beitragsrate ist bei Versicherungsbeginn fällig, die Folgeraten jeweils zu Beginn des Folgemonats.

    • Was ist das 3-D-Secure-Verfahren?

      Bei Zahlung per Kreditkarte setzen wir das 3-D-Secure-Verfahren ein. Es sorgt für zusätzliche Sicherheit bei Ihren Kreditkartentransaktionen und mindert das Betrugsrisiko durch Kartenmissbrauch.

      Sie geben zunächst Ihre Kreditkartennummer ein. Danach wird eine Verbindung zum Kartenherausgeber hergestellt, damit Sie Ihre Identität beispielsweise mittels eines Codes dort bestätigen können. War die Authentifizierung erfolgreich, wird die Kreditkartenzahlung ausgeführt. Das 3-D Secure-Verfahren ist nicht zu verwechseln mit der Prüfnummer (CVC) Ihrer Kreditkarte.

      Um das 3-D-Secure-Verfahren nutzen zu können, müssen Sie sich bei Ihrer Bank/Kreditunternehmen registrieren, dies dauert in der Regel einige Tage.

    • Was passiert bei nicht eingelösten Lastschriften?

      Bitte vermeiden Sie Rücklastschriften. Jede Rücklastschrift ist mit hohem Verwaltungsaufwand und Bankgebühren verbunden. Wir erheben von Ihnen für nicht eingelöste Lastschriften die uns auferlegten Kosten, wenn Sie die Nichteinlösung (beispielsweise auf Grund von Widerruf, falschen Angaben oder fehlender Kontodeckung) zu verantworten haben.

    • Gibt es Erstattungen von zuviel gezahlten Beiträgen?

      Eventuell zuviel gezahlte Beiträge bekommen Sie umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen. Verlässt das Au-pair Ihre Familie früher als erwartet, reicht ein Anruf oder eine E-Mail, um taggenau zum Kündigungseingang abzurechnen.

    • Mein Heimatland ist Russland und ich reise vorzeitig zurück. Was sollte ich beachten?

      Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen und wieder in Ihr Heimatland Russland zurückreisen, erhalten Sie eventuell zu viel gezahlte Beiträge zurück. Die weltweiten Sanktionen gegen Russland aufgrund des Kriegs in der Ukraine beinhalten jedoch auch blockierte Zahlungsflüsse, die dies erschweren. Wenden Sie sich gerne an unser Zahlungswesen, sollten Sie hiervon betroffen sein.

  • Fragen zu Schäden und Erstattungen

    Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um den Schadensfall.

    • Unser Au-pair braucht einen Arzt, wie sollen wir vorgehen?

      Ihr Au-pair ist im Rahmen einer Auslandskrankenversicherung privat versichert. Bitte beachten Sie die folgenden Verhaltensregeln, wenn es sich nicht um einen Notfall handelt:

      1. Gehen Sie erst zu einem Hausarzt (Allgemeinarzt), bevor Sie einen Spezialisten oder ein Krankenhaus aufsuchen.
      2. Geben Sie dem behandelnden Arzt vor Behandlungsbeginn unser Ärzte-Info-Ticket.
      3. Weisen Sie den Arzt darauf hin, dass einige Behandlungen zustimmungspflichtig sind und dass Sie für diese Behandlungen einen Heil- und Kostenplan benötigen.

      Weitere Informationen erhalten Sie unter: Was tun im Krankheitsfall? oder auf unserer Übersicht Ablauf im Schadensfall.

    • Wie wird die Arztrechnung bezahlt?

      Mit dem Ärzte-Info-Ticket können wir direkt mit dem Arzt oder Krankenhaus abrechnen. Wenn der Arzt dies nicht wünscht, erhalten Sie eine Rechnung. Details erfahren Sie unter: Wie werden Ihre Rechnungen erstattet?

    • Wie kann ich Rechnungen einreichen?

      Bitte senden Sie Rechnungen im Original per Post ein. Bitte geben Sie Ihre Versicherungsnummer und ggf. eine Bankverbindung an, falls das Empfängerkonto vom Vertragskonto abweicht.

    • Ist meine Rechnung bei Ihnen angekommen?

      Unsere Bearbeitungszeit beträgt 2 Wochen. Nach Abschluss der Bearbeitung erfolgt eine tarifliche Erstattung oder eine schriftliche Mitteilung.

    • Werden die Kosten für alle Medikamente erstattet?

      Medikamente müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein. Sie erhalten die Medikamente gegen Vorlage des Rezeptes in der Apotheke. Das Originalrezept kann danach bei uns zur Erstattung eingereicht werden.
      Medikamente, die in der Apotheke ohne Rezept erhältlich sind, sind nicht erstattungsfähig.
      Bitte beachten Sie, dass Rezepte erst bearbeitet werden können, wenn uns die dazugehörige Arztrechnung mit Diagnose vorliegt.

    • Was ist bei einer Krankenhausbehandlung zu beachten?

      Bitte legen Sie bei der Aufnahme die Versichertenkarte und das Ärzte-Info-Ticket vor, das Sie zusammen mit der Versicherungsbestätigung erhalten haben. Krankenhäuser setzen sich in der Regel nach der Einweisung mit uns in Verbindung und die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Krankenhaus.
      Es besteht Versicherungsschutz für die medizinische Notfallheilbehandlung/unaufschiebbare Operationen in der allgemeinen Pflegeklasse ohne Wahlleistungen. Handelt es sich bei der stationären Behandlung nicht um eine Notfallbehandlung, empfehlen wir den konkreten Behandlungsbedarf vor Behandlungsbeginn mit unserer Leistungsabteilung abzustimmen. So können Sie jedes Kostenrisiko vermeiden.

    • Welche Leistungen sind im Fall einer Zahnbehandlung versichert?

      Bitte informieren Sie den behandelnden Zahnarzt vor Behandlungsbeginn über den Versicherungsumfang, indem Sie ihm unser Ärzte-Info-Ticket für Zahnärzte vorlegen. Bei Zahnschmerzen wird Ihr Au-pair in der Regel sofort vom Zahnarzt behandelt. Ziel ist es dabei, den Schmerz zu stillen und den Zahn zu versorgen. Versichert ist – wie bei jeder Auslandskrankenversicherung – die Beseitigung akuter, neu entstandener Schmerzen mit einfacher Füllungstherapie (Notfallbehandlung). Weitere Details finden Sie auf der Seite: Was tun bei Zahnschmerzen?

  • Lob, Fragen, Kritik oder Anregungen?

    Ihre Meinung ist uns wichtig!

    • Fühlen Sie sich bei DR-WALTER gut aufgehoben?

      Wir freuen uns, wenn Sie sich kurz die Zeit nehmen, eine Bewertung bei Google, Facebook oder auch Trustpilot zu schreiben. So helfen Sie nicht nur uns, unseren Service weiter zu verbessern, sondern auch anderen Kunden, die auf der Suche nach der passenden Versicherung sind.

    • In welchen Bereichen können wir uns noch verbessern?

      Sollten Sie noch offene Themen haben oder mit unserem Service nicht zufrieden sein, haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich an die jeweilige Fachabteilung oder die Abteilung für Beschwerdemanagement (sandra.karnstedt-panienka@dr-walter.com) zu wenden. Auch über unser Kontaktformular sind wir für Sie erreichbar. Weitere Informationen über Fragen zur Beschwerdebearbeitung finden Sie in unserem Impressum.

Wünschen Sie Beratung?
Alle Fragen beantworten wir Ihnen gerne:

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